Wer zahlt beim Auszug das zerkratzte Parkett?
Am 31. März ist in vielen Regionen in der Schweiz wieder Zügeltermin. Dieser gilt für viele Mieter, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde. So sehr man sich meist auf die neue Wohnung freut, so ärgerlich kann sich aber der Umzug gestalten – vor allem, wenn in der alten Wohnung Schäden entstanden oder Sachen zu reparieren sind. Muss man dies als Mieter selbst berappen, ist der Vermieter in der Pflicht oder kann man es der Versicherung melden? 20 Minuten beantwortet die wichtigsten Fragen:
Für welche Schäden in der Wohnung haftet der Mieter?
Grundsätzlich haftet der Mieter für Schäden, die von ihm selber, seinen Gästen oder Haustieren während der Mietdauer verursacht worden sind. In vielen Fällen übernimmt aber die Privathaftpflichtversicherung die Kosten abzüglich des Selbstbehalts.
Was zahlt die Privathaftpflichtversicherung denn konkret?
Eine ganze Reihe von Dingen, etwa Flecken auf dem Teppich aufgrund eines umgestossenen Weinglases, einen Sprung im Lavabo, einmalige starke Kratzspuren von High Heels auf dem Parkett oder auch, wenn der Mieter im Übereifer beim Putzen die Glaskeramik-Platte des Herds zerkratzt hat. Die Versicherung zahlt ebenfalls, wenn beim Umzug das Geländer im Treppenhaus beschädigt wurde.
Gibt es auch Dinge, die der Vermieter bezahlen muss?
Ja, sagt Ralph Echensperger, Leiter Schaden von Zurich Schweiz: «Für Schäden, die durch normale Abnützung entstehen, muss der Vermieter aufkommen.» Die Versicherung unterstütze den Mieter auch dabei, unberechtigte Ansprüche des Vermieters abzuwehren.
Was heisst eigentlich «normale Abnutzung»?
Dazu zählen beispielsweise vergilbte Tapeten, Spuren von Möbeln oder Bildern an den Wänden und korrekt gefüllte Dübellöcher. Für all das kommt der Vermieter auf.
Wie sieht es bei Spezialfällen aus – wer haftet, wenn die Kinder die Tapete oder die Wand angemalt haben?
Auch das übernimmt die Versicherung, so Schadenexperte Echensperger: «Die Versicherung zahlt den Ersatz der Tapete oder einen neuen Anstrich.» Normalerweise werde dabei der Zeitwert bezahlt. Ein Beispiel: Beträgt die Lebensdauer einer Tapete zehn Jahre, übernimmt die Versicherung bei einer fünfjährigen Tapete 50 Prozent der Kosten für das Neutapezieren. «Die andere Hälfte geht zu Lasten des Vermieters», erklärt Echensperger.
Ich habe eine Katze und ein Katzentörli im Fenster eingebaut. Muss ich beim Umzug eine neue Scheibe bezahlen?
Wenn der Mieter vor der Installation des Katzentürchens die schriftliche Einwilligung des Vermieters eingeholt hat, übernimmt der Vermieter die Kosten. Falls dies nicht der Fall ist, kann der Vermieter beim Auszug verlangen, dass der Mieter die Instandstellung bezahlt.
Wer bezahlt den neuen Wandanstrich, wenn der Mieter geraucht hat?
Diese Kosten gehen zu Lasten des Mieters, sagt Echensperger von der Zurich: «Auch wenn die Farbe bereits amortisiert ist, muss der Mieter allenfalls den Nikotin-Anstrich übernehmen.»
Wer übernimmt die Kosten für das neue Schloss, wenn der Mieter den Wohnungsschlüssel verloren hat?
Das zahlt normalerweise die Privathaftpflichtversicherung. Sie übernimmt nur den Schaden, falls dieser gedeckt ist. Auch hilft sie Mietern dabei, sich gegen den Vermieter zu wehren, falls er ungerechtfertigte Ansprüche stellt.
Wann muss ich einen Schaden melden?
Spätestens beim Auszug muss der Mieter die Schäden der Versicherung melden.
Quelle: 20min.ch