Trittschalldämmung
Die Trittschalldämmung ist die Schalldämmung von Trittschall. Trittschall ist eine besondere Form von Körperschall und entsteht beim Begehen von Fußböden und Treppen, aber auch beispielsweise beim Stühlerücken oder beim Hüpfen auf Böden. Die Trittschalldämmung wird in der Regel mit Estrichen auf Dämmschicht („Schwimmender Estrich“) realisiert.
Anforderungen an den Trittschallschutz
Die Mindestanforderungen im Sinne des Gesundheitsschutzes an die Trittschalldämmung werden in Deutschland durch die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ geregelt. Je nach ausgeschriebenem Komfort der Wohnung gelten gegenüber dem Bauherrn auch erhöhte Anforderungen an den Schallschutz. Regelwerke für die erhöhten Anforderungen sind in Deutschland die VDI 4100 und die Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für Akustik, DEGA, zu finden. Die DEGA-Empfehlung 103 definiert zudem den Schallschutzausweis, eine Möglichkeit den Schallschutz vereinfacht in Form eines Ausweises, der an den Energieausweis angelehnt ist, darzustellen.
Die DIN 4109 berücksichtigt die Schallübertragung über das trennende und über die flankierenden Bauteile sowie ggf. über Nebenwege. Die Anforderung an die Trittschalldämmung ist vom Bauteil und von der Nutzung des Gebäudes abhängig. Bei Decken in Mehrfamilienhäusern und Bürogebäuden sind die strengsten Anforderungen an die Trittschalldämmung bei weniger als 46 dB, bei Treppen weniger als 53 dB. Die Werte beschreiben den sogenannten bewerteten Norm-Trittschallpegel, dieser wird nach DIN EN ISO 717-2 ermittelt.
Trittschalldämmung bei Decken
In mehrstöckigen Gebäuden ist die Trittschalldämmung bei Decken wichtig. Die Trittschalldämmung wird eingesetzt um störende Geräusche aus Menschenbewegungen auf Decken in den darunterliegenden Räumen zu reduzieren. Dämmstoffe fangen dabei ein Teil der erzeugten Stoßenergie ab und reduzieren so den Teil der in angrenzende Räume weitergeleitet wird.
Die DEGA empfiehlt für einen normalen Schallschutz an Decken von Mehrfamilienhäusern (Klasse D) eine Reduzierung des Trittschalls auf unter 50 dB, für einen erhöhten Schallschutz (Klasse C) eine Reduzierung auf unter 45 dB. Bei Doppel- und Reihenhäusern sind die Empfehlungen noch strenger.
Stahlbetondecke
Stahlbetondecken sind für den Schallschutz vorteilhaft, da sie eine hohe Masse besitzen. Je höher die Masse desto schwieriger ist es sie anzuregen. Zur Trittschalldämmung werden im Fußbodenbereich Estriche auf Dämmschicht, sogenannte „schwimmende Estriche“ eingesetzt. Es handelt sich dabei um ein zweischaliges Bauteil aus einer biegesteifen und einer biegeweichen Schale. Dabei wird der Estrich schalltechnisch von den angrenzenden Bauteilen entkoppelt. Schallbrücken müssen vermieden werden. Die schalldämmende Wirkung ist umso stärker je geringer die dynamische Steifigkeit des Dämmmaterials ist. Im Massivbau wird dafür meist Mineralwolle oder Polystyrol-Hartschaum verwendet. Andere Dämmmaterialien sind natürliche Werkstoffe wie Holzfaserplatten, Kork oder Dämmunterlagen mit besonderen Biopolymerstrukturen. Auch sogenannte Tackerplatten können als Trittschalldämmung verwendet werden. Für den Estrich wird häufig Zement als Bindemittel verwendet.
Holzbalkendecke
Da bei Holzbalkendecken die Masse sehr viel geringer als bei Stahlbetonplatten ist, kann der Schallschutz nicht so gut realisiert werden wie bei Decken aus Stahlbeton. Häufig werden im Altbau Fertigteilestriche auf Schüttungen (z. B. aus Sand) verwendet, weil sie ein geringes Gewicht und eine niedrige Höhe benötigen. Allerdings lässt sich so kein ordentlicher Trittschallschutz realisieren. Durch die geringe Masse sind Holzbalkendecken vor allem für tiefe Frequenzen anfällig. Mineralwolledämmung bietet im Gegensatz zu Polystyroldämmung bei tiefen Frequenzen einen besseren Schallschutz und ist deswegen bei Holzbalkendecken vorzuziehen. Des weitern kann mit Betonsteinen die Masse der Decke und dadurch auch der Schallschutz erhöht werden. Die Verwendung ist jedoch vorher statisch zu prüfen. Wie bei Stahlbetondecken kann auch bei Holzbalkendecken ein schwimmender Estrich eingebaut werden. Damit lässt sich ein verhältnismäßig geeigneter Schallschutz erzielen. Eine weitere schalltechnische Verbesserung wird durch eine zusätzlich abgehängte Unterdecke erreicht.
Weichfedernde Bodenbeläge
Bei der Einhaltung der Anforderungen der Trittschalldämmung werden Teppichböden oder Laminatböden mit Trittschalldämmplatten nicht angerechnet, da diese Beläge austauschbar sind. Zudem können weder Teppich- noch Laminatböden mit Trittschalldämmplatten die schalldämmende Wirkung von schwimmendem Estrich ersetzen.
Trittschalldämmung bei Treppen
Treppen mit Treppenhäusern stellen schalltechnisch ein großes Problem dar. Der Auftritt auf einer Treppenstufe erzeugt Schallübertragung in die angrenzende Wand. Dazu kommt, dass über das in der Wand eingebundene Treppenpodest auch Schall in die angrenzenden Wände übertragen wird. Im Treppenbau gibt es verschiedene Möglichkeiten die geforderte Trittschalldämmung zu erreichen. Die DEGA empfiehlt für einen normalen Schallschutz an Treppen von Mehrfamilienhäusern (Klasse D) eine Reduzierung des Trittschalls auf unter 53 dB, für einen erhöhten Schallschutz (Klasse C) eine Reduzierung auf unter 48 dB. Bei Doppel- und Reihenhäusern sind die Empfehlungen noch strenger.
Stahlbetontreppen
Treppen aus Stahlbeton sind generell durch ihre hohe Masse schallschutztechnisch in tiefen Frequenzbereich vorteilhaft. In Treppenhäusern mit Schallschutzanforderungen werden Treppenläufe vom restlichen Bauwerk entkoppelt. Podeste werden ebenfalls entkoppelt oder benötigen einen schwimmenden Estrich. Für die akustische Entkopplung werden Schalldämmelemente mit Elastomerlagern eingesetzt. Je nach Qualität des Elastomerlagers werden verschiedene Schallschutzstufen erreicht. Der Nachweis der Schallschutzqualität wird durch Messung nach DIN 7396[1] erbracht[2]. Eine andere Variante ist nur die Treppenläufe von den Wänden zu entkoppeln und die Treppenläufe auf den nicht entkoppelten Podesten mit schallentkoppelnden Auflagern zu versehen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Treppen innerhalb eines zweischaligen Mauerwerks zu legen, wobei die Wände durch eine Dämmschicht voneinander getrennt sind.
Bei der Planung und bei der Ausführung ist es wichtig, dass die akustische Trennung ohne Schallbrücken ausgebildet wird. Eine umlaufende Linie ist dabei wichtig, die die Treppe komplett vom Baukörper trennt. Fugen werden idealerweise mit weichem Schaumstoff verfüllt, sodass durch herabfallenden Schmutz keine Schallbrücken entstehen können.
Auch schalldämmende elastische Beläge auf den Treppenstufen können zum Schallschutz beitragen.
Leichtbautreppen
Leichtbautreppen haben im Gegensatz zu Massivtreppen ein deutlich geringeres Gewicht und sind daher im höheren Frequenzbereich schalltechnisch vorteilhaft. Ohne besondere Maßnahmen wird kein ausreichender Trittschallschutz erreicht.
Im Treppenbau sind in den vergangenen Jahrzehnten Lösungen entstanden, die den modernen Anforderungen an die Trittschalldämmung gerecht werden. Schalltechnisch entkoppelte Konstruktionen, wie die so genannten Flüstertreppen[3], liefern unter der Bedingung geeigneter Trennwände und Decken einen ausreichenden Schallschutz, der die Wohnqualität erhöht sowie Lärmbelästigungen und negative Gesundheitsauswirkungen verringert. Sogar bei einschaligen Hauswänden lässt sich heute mit einer entsprechend schallentkoppelten Treppe ein optimaler Trittschallschutz erreichen.[4]
Trittschalldämmung im Mietrecht
Ein Mieter kann ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht.[5][6] Bei Umbau- oder Ausbaumaßnahmen muss sich der Vermieter allerdings an aktuelle Lärmschutzvorschriften halten.[7]
Quelle:Wikipedia