Eine Treppe (süddt. und österr. Stiege in geschlossenen Räumen) ist ein aus Stufen gebildeter Auf- oder Abgang, der es ermöglicht, Höhenunterschiede bequem und trittsicher zu überwinden. Das Verhältnis von Steigehöhe zum Auftritt (Trittlänge) ist das (genormte) Steigungsverhältnis der Treppensteigung.
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Eine Treppe besteht aus mindestens drei aufeinander folgenden Stufen.[1] Häufig sind auch Kombinationen aus Treppenläufen und Treppenabsätzen sowie, für die sichere Benutzung, Geländer als Absturzsicherung und ein Handlauf zum Festhalten. Wortgebrauch In Süddeutschland und Österreich wird im Allgemeinen der Ausdruck Stiege für die Treppe verwendet. Als Treppe wird zumeist nur ein schmaler Holzaufstieg, aber auch eine Wendeltreppe bezeichnet. Andere umgangssprachliche Bezeichnungen von Treppen sind regional auch Steige oder Tritt, im südwestdeutschen, insbesondere alemannischen Sprachraum Staffel. In der Seeschifffahrt spricht man in diesem Zusammenhang auch von Niedergang, der, vom Deck aus gesehen, die tiefer gelegenen Räume im Rumpf des Schiffes erschließt. Die Wissenschaft, die sich mit der Erforschung der Treppen befasst, heißt Scalalogie (lat. scala: Treppe, Stufe). Balkentreppen Bei Balkentreppen liegen die Trittstufen auf einem Träger auf, der auch Holm genannt wird. Der Träger besteht meist aus Holz, Brettschichtholz, Stahl oder Stahlbeton. Einholmtreppen sind Treppen mit nur einem tragenden Balken aus Holz oder Stahl, auf dem die Stufen aufgesattelt sind. Die Trittstufen müssen kippsicher auf dem Holm befestigt sein, was durch Verstrebungen erreicht werden kann. Der Holm muss neben der Biegebelastung auch eine Drehbelastung aufnehmen können. Da der Holm meist in der Mitte der Treppe angeordnet ist, wird diese Konstruktion auch Mittelholmtreppe genannt. Die Zweiholmtreppe ist eine Treppe mit zwei tragenden Balken. Werden die Stufen massiv ausgeführt, egal ob in Holz, Naturstein, Betonwerkstein oder Stahlbeton, so spricht man auch von einer Blockstufentreppe. Wangentreppen Eine Wange ist das tragende schrägliegende Bauteil links und rechts der Treppenstufe. Die linke Wange ist dabei die beim Treppaufgehen links liegende Wange. Als innere Wange, Freiwange oder Lichtwange wird die am Treppenauge liegende Wange bezeichnet. Die Wandwange liegt direkt an der Wand an oder ist mit einem Abstand von max. 6 cm von der Wandoberfläche abgerückt. Eine Stufenwange hat keine über die gesamte Treppenlauflänge durchgehende schräge Ober- und Unterkante. Die Ober- und Unterkante der Stufenwange ist vielmehr in einem gleichmäßigen parallelen Abstand zu den Stufen und Setzstufen und hat somit ein stufenförmiges Aussehen. Ein Krümmling oder Kröpfling ist die gebogene Verbindung von zwei die Richtung wechselnden Wangen oder Handläufen. Den im Bild (Fig. 12. links) sichtbaren senkrechten Pfosten, an dem das Treppengeländer beginnt, nennt man Antrittpfosten. Er kann kunstvoll verziert sein, wird aber bei modernen Treppen eher nüchtern ausgeführt. Die im Bild (Fig. 13. rechts) sichtbare senkrechte Holzsäule mit dem Abhängling gehört zu den Hängesäulen. Andere Konstruktionsarten Bei einer Kragstufentreppe sind die Stufen einseitig an bzw. in der Treppenhauswand als Kragarm befestigt. Die Treppenstufen sind meist Naturstein- oder Stahlbeton-Blockstufen. Bei einer Abgehängten Treppe, auch als Harfentreppe bezeichnet, werden die Stufen an dünnen Seilen oder Stäben aus Edelstahl oder anderen geeigneten Materialien von der Decke abgehängt. Die Seile bzw. Stäbe sind meist zum Boden hin abgespannt. Diese Treppenart kann auch als Treppe mit tragendem Geländerholm ausgeführt werden. Hier übernimmt der bohlenförmige Holm, der zugleich auch als Handlauf genutzt wird, die anfallenden Kräfte der Abhängung. Das harfenähnliche Aussehen dieser Konstruktion gibt ihr den Namen. Bei Schwebetreppen oder Schwebestufen werden die einzelnen Stufen kraftschlüssig mit der Wand verbunden und „schweben“ im Raum. Bildergalerie Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3[6] nennt Mindestbreiten von Fluchtwegen, die insofern auch für Notwendigen Treppen gelten, welche in den Bereich der Richtlinie fallen. BGI/GUV-I 561 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
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